Das Wort hat Albert Vitali
Was die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» (No Billag) verlangt, sagt bereits der Titel. Im Jahr 2015 hat das Volk die neue Radio- und Fernseh-Gebührenordnung angenommen.
Neuer Verfassungsartikel unklar
Artikel 93 unserer Bundesverfassung schreibt vor, dass Radio und Fernsehen unabhängig sein müssen. Da private Anbieter nie unabhängig sind, hat der Bundesrat ein staatliches Medienunternehmen eingesetzt. Dieses erhält regelmässig einen Leistungsauftrag und wird mit Gebühren finanziert. Aber auch private Anbieter erhalten Gebühren.
Folgen einer Annahme der Initiative
Für die Volkskultur ist die SRG ein wichtiger Akteur. Genauso wie die 34 privaten Radio- und Fernsehstationen. Sie alle geben uns eine nationale Bühne und Aufmerksamkeit in allen Landesteilen. Ich bin überzeugt, bei Annahme der «No-Billag-Initiative» gäbe es in der Schweiz kein öffentliches Medienhaus mehr. Darüber hinaus müssten auch viele der lokalen Radio- und Fernsehstationen aufgeben.
Die Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz und Fürstentum Liechtenstein (IGV) und ihre Verbände schätzen die Leistungen der SRG. Zum Beispiel die Sendungen von Jodlerfesten wie kürzlich vom Eidgenössischen Jodlerfest in Brig, von Schwingfesten oder vor kurzer Zeit auch vom Unspunnenfest in Interlaken. Nach dem Motto: «Aus der Schweiz – für die Schweiz».
Neue Anforderungen nötig
Wir anerkennen die Notwendigkeit, dass der Begriff des Service Public präzisiert und der Leistungsauftrag der SRG überdacht werden soll. Das Mediengesetz, das nächstens im Parlament revidiert wird, soll Antworten auf die Veränderungen in der Medienbranche liefern und offene Punkte klären.
Eine Abschaffung der Gebühren wäre der verkehrte Weg in die medienpolitische Zukunft. Darum lehne ich – genauso wie Bundesrat, Ständerat und Nationalrat – die No-Billag-Initiative am 4. März 2018 ab.
Albert Vitali
Präsident IG Volkskultur Schweiz und Fürstentum Liechtenstein sowie Nationalrat
23.01.2018
VON ALBERT VITALI